Erklärung zur Barrierefreiheit – Pflicht, Inhalt und Vorlage
Seit dem BFSG müssen viele Unternehmen eine Erklärung zur Barrierefreiheit bereitstellen. Was genau hineingehört, wer sie braucht – und warum sie nicht mit der Erklärung öffentlicher Stellen zu verwechseln ist.
Was ist eine Erklärung zur Barrierefreiheit?
Eine Erklärung zur Barrierefreiheit beschreibt, wie barrierefrei eine Website, ein Onlineshop oder eine App ist. Im BFSG heißt das Dokument streng genommen „Informationen zur Barrierefreiheit” – umgangssprachlich hat sich „Barrierefreiheitserklärung” durchgesetzt. Sie macht für deine Nutzer:innen transparent, wie deine Dienstleistung zugänglich ist, und ist ähnlich wie Impressum und Datenschutzerklärung leicht auffindbar bereitzustellen. Wichtig: Die Erklärung muss selbst barrierefrei sein.
Wer braucht eine Erklärung zur Barrierefreiheit?
Die Pflicht trifft Anbieter von Dienstleistungen, die unter das BFSG fallen – insbesondere im elektronischen Geschäftsverkehr (Onlineshops, buchbare Dienstleistungen), bei Bankdienstleistungen, Telekommunikation, Personenverkehr und E-Books. Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte und höchstens 2 Mio. € Umsatz), die Dienstleistungen anbieten, sind ausgenommen. Anders als im öffentlichen Bereich genügt im Privatsektor in der Regel eine Erklärung – nicht eine je Unterseite.
Keine Rechtsberatung – Betroffenheit im Einzelfall prüfen.
Was muss in die Erklärung hinein?
Den Inhalt gibt Anlage 3 zu §§ 14, 28 BFSG vor. Das BFSG verlangt dabei deutlich weniger Pflichtangaben als die Vorgaben für öffentliche Stellen. Im Kern gehört hinein:
- eine allgemeine Beschreibung, wie deine Dienstleistung die Barrierefreiheitsanforderungen erfüllt,
- ein Bezug auf den technischen Maßstab (WCAG bzw. EN 301 549),
- Angaben, die deinen Nutzer:innen die barrierefreie Nutzung erläutern.
Die Information muss deutlich wahrnehmbar platziert sein – etwa verlinkt wie Impressum und Datenschutz. Die vollständigen Pflichtinhalte nach Anlage 3 erklärt im Detail Barrierefreiheitsinformationen nach BFSG.
BFSG-Erklärung ≠ Erklärung öffentlicher Stellen
Hier entsteht oft Verwirrung: Die Erklärung öffentlicher Stellen (nach BGG bzw. EU-Durchführungsbeschluss 2018/1523) folgt einer Mustererklärung und listet unter anderem nicht barrierefreie Inhalte auf. Die BFSG-Erklärung für private Unternehmen ist bewusst schlanker – und du solltest dich damit nicht selbst „an den Pranger” stellen, indem du öffentlich Nichteinhaltung erklärst. Beschreibe stattdessen, wie du die Anforderungen erfüllst. Im Zweifel rechtlich prüfen lassen.
So erstellst du deine Erklärung
- Prüfe, ob dein Angebot unter das BFSG fällt.
- Bewerte den Stand deiner Barrierefreiheit (z. B. an den WCAG).
- Beschreibe in der Erklärung, wie deine Dienstleistung die Anforderungen erfüllt – sachlich und korrekt.
- Veröffentliche sie leicht auffindbar und barrierefrei.
Welcomas Statement-Generator liefert dir dafür einen Entwurf als Vorlage, den du an deine tatsächliche Situation anpasst. Ehrlich: Der Generator nimmt dir das Schreiben ab, ersetzt aber weder eine echte Bewertung deiner Seite noch – bei Unsicherheit – eine rechtliche Prüfung. Für WordPress: Barrierefreiheit-Plugin für WordPress.
Häufige Fragen zur Erklärung zur Barrierefreiheit
Brauche ich eine Erklärung zur Barrierefreiheit?
Wenn dein Angebot unter das BFSG fällt (z. B. ein Onlineshop), ja. Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten, sind ausgenommen. Keine Rechtsberatung.
Was muss die Erklärung enthalten?
Eine allgemeine Beschreibung, wie deine Dienstleistung die Barrierefreiheitsanforderungen erfüllt (Anlage 3 zu §§ 14, 28 BFSG). Sie muss leicht auffindbar und selbst barrierefrei sein.
Ist die BFSG-Erklärung dasselbe wie die Erklärung öffentlicher Stellen?
Nein. Die Erklärung öffentlicher Stellen folgt einer Mustervorlage und nennt u. a. nicht barrierefreie Inhalte. Die BFSG-Variante ist schlanker und sollte beschreiben, wie du die Anforderungen erfüllst.
Wo muss die Erklärung stehen?
Deutlich wahrnehmbar und leicht auffindbar – ähnlich wie Impressum und Datenschutzerklärung. Sie muss selbst barrierefrei sein.
Brauche ich für jede Unterseite eine eigene Erklärung?
Nein. Im Privatsektor genügt in der Regel eine Erklärung – anders als bei öffentlichen Stellen.
Hilft Welcoma bei der Erstellung?
Ja, der Statement-Generator erstellt einen Entwurf als Vorlage. Den Inhalt solltest du an deine tatsächliche Situation anpassen und bei Unsicherheit rechtlich prüfen lassen.
Wie barrierefrei ist deine Seite?
Prüf deine Website und sieh, welche Barrieren sich zuerst lohnen zu beheben.