Bin ich vom BFSG betroffen?
Drei kurze Fragen, eine erste Einschätzung: Beantworte sie und erfahre, ob dein Angebot voraussichtlich unter das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz fällt – inklusive der Ausnahme für Kleinstunternehmen.
Hinweis: Der Check bildet die BFSG-Regeln für private Angebote vereinfacht ab. Für öffentliche Stellen gelten eigene Vorgaben (z. B. BITV).
Anwendbar – seit diesem Stichtag müssen erfasste Angebote die Anforderungen erfüllen.
Kleinstunternehmen – bei Dienstleistungen ausgenommen, wenn beide Grenzen unterschritten sind; nicht bei Produkten.
Bußgeld möglich – bei Verstößen sieht § 37 BFSG Bußgelder von bis zu 100.000 € vor.
Das BFSG ist seit dem 28. Juni 2025 anwendbar und setzt den European Accessibility Act in Deutschland um.
Mehr Tiefe gefällig? Pflichten, Fristen und Geltungsbereich erklärt der BFSG-Ratgeber im Detail; die EU-Grundlage findest du beim European Accessibility Act.
Dieser Check bildet die BFSG-Regeln für private Angebote vereinfacht ab und ist keine Rechtsberatung. Für öffentliche Stellen gelten eigene Vorgaben (z. B. BITV).
Betroffen? Dann sieh, wo du stehst.
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