Welcoma
Kostenloser Check

Bin ich vom BFSG betroffen?

Drei kurze Fragen, eine erste Einschätzung: Beantworte sie und erfahre, ob dein Angebot voraussichtlich unter das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz fällt – inklusive der Ausnahme für Kleinstunternehmen.

Frage 1 von 3
An wen richtet sich dein Angebot?
Was beschreibt dein Angebot am besten?
Bist du ein Kleinstunternehmen?

Gemeint ist: weniger als 10 Beschäftigte und höchstens 2 Mio. € Jahresumsatz oder -bilanzsumme.

Wichtig: Dies ist eine vereinfachte erste Orientierung, keine Rechtsberatung. Ob das BFSG auf dein konkretes Angebot zutrifft, hängt von weiteren Details ab – im Zweifel lass es fachkundig prüfen.

Die wichtigsten Eckpunkte
28.06.2025

Anwendbar – seit diesem Stichtag müssen erfasste Angebote die Anforderungen erfüllen.

< 10 & ≤ 2 Mio. €

Kleinstunternehmen – bei Dienstleistungen ausgenommen, wenn beide Grenzen unterschritten sind; nicht bei Produkten.

bis 100.000 €

Bußgeld möglich – bei Verstößen sieht § 37 BFSG Bußgelder von bis zu 100.000 € vor.

Das BFSG ist seit dem 28. Juni 2025 anwendbar und setzt den European Accessibility Act in Deutschland um.

Mehr Tiefe gefällig? Pflichten, Fristen und Geltungsbereich erklärt der BFSG-Ratgeber im Detail; die EU-Grundlage findest du beim European Accessibility Act.

Dieser Check bildet die BFSG-Regeln für private Angebote vereinfacht ab und ist keine Rechtsberatung. Für öffentliche Stellen gelten eigene Vorgaben (z. B. BITV).

Kostenloser Scan

Betroffen? Dann sieh, wo du stehst.

Gib deine URL ein und erhalte einen ehrlichen Überblick über deine Barrierefreiheit – kostenlos und unverbindlich.

Sichere dir deinen kostenlosen WCAG-Scan.

Wir stellen deine Website automatisch in die Scan-Warteschlange. Nach unserer manuellen Prüfung schicken wir dir den Bericht. Deine Daten nutzen wir nur dafür – mehr in der Datenschutzerklärung.