Welcoma
In Kraft seit 28. Juni 2025

Website BFSG-konform machen – der ehrliche Weg.

Das BFSG gilt seit dem 28. Juni 2025 – jetzt zählt die Umsetzung. So machst du deine Website Schritt für Schritt BFSG-konform: ehrlicher Status-Check, priorisierte Fixes im Code, Barrierefreiheitserklärung und Bedienmenü. Ohne Overlay-Trick, der nur ein Häkchen verspricht. Die rechtlichen Grundlagen erklärt der <a href="/ratgeber/bfsg/">BFSG-Ratgeber</a>.

Sichere dir deinen kostenlosen WCAG-Scan.

Wir stellen deine Website automatisch in die Scan-Warteschlange. Nach unserer manuellen Prüfung schicken wir dir den Bericht. Deine Daten nutzen wir nur dafür – mehr in der Datenschutzerklärung.

Geltungsbereich

Bist du betroffen? In den meisten Fällen: ja.

Das BFSG verpflichtet private Unternehmen, ihre an Verbraucher gerichteten digitalen Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten. Online-Shops und Buchungs-Websites zählen dabei als „Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr" – und fallen damit klar unter das Gesetz.

Online-Shops & E-Commerce

Vom Produktkatalog über die Suche bis zum Bezahlvorgang – der gesamte Kaufprozess muss zugänglich sein.

Buchungs- & Terminportale

Verbindliche Online-Terminbuchungen und Reservierungen gelten ebenfalls als betroffene Dienstleistung.

Banking & Finanzdienste

Bankdienstleistungen für Verbraucher gehören ausdrücklich zum Anwendungsbereich des Gesetzes.

E-Books & E-Reader

Elektronische Bücher und Lesegeräte, die nach dem Stichtag auf den Markt kommen, müssen barrierefrei sein.

Telekommunikation

Telekommunikationsdienste und interaktive Verbraucher-Endgeräte sind ebenfalls erfasst.

Personenbeförderung & Ticketing

Elektronische Tickets und Selbstbedienungsautomaten im Personenverkehr fallen unter die Anforderungen.

Die Ausnahme für Kleinstunternehmen – und ihre Grenzen

Bei Dienstleistungen sind Kleinstunternehmen vom BFSG befreit: Das sind Betriebe mit weniger als 10 Beschäftigten und einem Jahresumsatz oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 2 Mio. €. Beide Bedingungen müssen gleichzeitig erfüllt sein.

Aber Vorsicht: Diese Ausnahme gilt nicht für Produkte, die unter das Gesetz fallen, und nicht, sobald eine der Grenzen überschritten wird. Rein geschäftliche (B2B-)Angebote sind ausgenommen – aber nur, wenn klar erkennbar ist, dass nicht an Verbraucher verkauft wird.

Hinweis: Diese Seite gibt einen verständlichen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Ob das BFSG auf dein konkretes Angebot zutrifft, klärst du im Zweifel mit fachkundiger rechtlicher Beratung.

Stichtag & Maßstab
28.06.2025

In Kraft – seit diesem Stichtag müssen erfasste Angebote die Anforderungen erfüllen.

WCAG 2.1 / 2.2

Technischer Standard (über EN 301 549) – Konformitätsstufe AA ist der Maßstab.

+ Erklärung

Pflicht zur Barrierefreiheitserklärung – inklusive Feedback-Mechanismus zum Melden von Barrieren.

Das BFSG ist die deutsche Umsetzung der EU-Richtlinie 2019/882 (European Accessibility Act); der technische Maßstab dahinter ist EN 301 549 – und damit die WCAG.

Konsequenzen

Das Gesetz hat Zähne.

Seit September 2025 überwacht die Marktüberwachungsstelle der Länder (MLBF) in Magdeburg die Einhaltung. Es geht dabei nicht um Abmahn-Panik – sondern darum, einen sauberen, dokumentierten Weg zu gehen.

Bußgelder bis 100.000 €

Bei nicht barrierefreier Erbringung oder fehlenden Pflichtinformationen sieht § 37 BFSG Bußgelder von bis zu 100.000 € vor.

Behördliche Maßnahmen

Die Marktüberwachung kann Mängelbeseitigung anordnen und im Extremfall die Bereitstellung der Dienstleistung untersagen.

Abmahn-Risiko

Verstöße können wettbewerbsrechtlich abgemahnt werden – durch Mitbewerber oder anerkannte Verbände.

Der ehrliche Teil

Reicht ein Overlay-Widget? Allein: nein.

Ein Barrierefreiheits-Widget ist ein nützlicher Baustein – aber es macht deine Website nicht automatisch gesetzeskonform. Hier ist der ehrliche Unterschied.

Was es nicht leistet

Was es nicht leistet

  • Es behebt keine Fehler im Code: fehlende Alt-Texte, zu schwache Kontraste, kaputte Tastaturbedienung bleiben bestehen.
  • Es ersetzt keine echte WCAG-Konformität – und schützt allein nicht vor Bußgeldern oder Abmahnungen.
  • Es kann für Screenreader-Nutzer sogar stören, wenn es die Seite überschreibt statt die Ursachen zu lösen.
Was es leistet

Was ein Overlay leistet

  • Senkt Barrieren für viele Besucher – Schriftgröße, Kontrast, Vorlesefunktion, Bedienhilfen.
  • Gibt deinen Nutzern Kontrolle über die Darstellung – sofort und ohne Programmierung.
  • Hilft, deine Bemühungen sichtbar zu machen und zu dokumentieren.

Rechtlich belastbar wird es erst, wenn die zugrunde liegenden Probleme behoben sind. Genau dafür ist ein Scanner da – nicht zum Verstecken.

In 5 Schritten

So wirst du BFSG-konform – nachweisbar.

Barrierefreiheit ist kein Einmal-Projekt, sondern ein Prozess. Welcoma begleitet jeden dieser Schritte.

Betroffenheit prüfen

Kläre, ob dein Angebot unter das BFSG fällt – und welche Teile deiner Website betroffen sind.

Echten Status scannen (bald verfügbar)

Der Welcoma-Scanner findet Probleme nach WCAG 2.1/2.2, priorisiert sie nach Schweregrad und zeigt auf die betroffene Code-Stelle – damit du das echte Problem siehst, nicht nur ein Symptom.

Probleme beheben

Arbeite die priorisierte Liste ab – Alt-Texte, Kontraste, Tastaturbedienung, Struktur. Das Bedienmenü senkt zusätzlich Barrieren für deine Besucher.

Erklärung zur Barrierefreiheit erstellen

Der Statement-Generator erstellt deine Erklärung nach BFSG-Vorgabe – inklusive Feedback-Mechanismus für deine Nutzer.

Laufend überwachen (bald verfügbar)

Behalte deinen Status im Blick und sieh per Nutzungs-Analytics, welche Bedienhilfen deine Besucher wirklich verwenden.

Häufige Fragen

BFSG – kurz erklärt

Bin ich als kleiner Online-Shop betroffen?

Wahrscheinlich ja. Online-Shops gelten als Dienstleistung im elektronischen Geschäftsverkehr. Befreit sind nur Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und höchstens 2 Mio. € Jahresumsatz oder -bilanzsumme – beide Bedingungen müssen gleichzeitig erfüllt sein, und die Ausnahme gilt nur für Dienstleistungen, nicht für betroffene Produkte.

Reicht es, ein Barrierefreiheits-Widget zu installieren?

Nein. Ein Widget senkt Barrieren und hilft dir, deine Bemühungen zu dokumentieren – aber es behebt keine zugrunde liegenden Probleme im Code. Rechtlich belastbar wird deine Seite erst, wenn die eigentlichen WCAG-Verstöße behoben sind. Dafür ist der Scanner gedacht.

Was kostet es, wenn ich nichts mache?

Bei Verstößen sieht das BFSG Bußgelder von bis zu 100.000 € vor (§ 37 BFSG). Die Marktüberwachung kann zudem Maßnahmen anordnen und im Extremfall die Bereitstellung untersagen. Hinzu kommt das Risiko wettbewerbsrechtlicher Abmahnungen.

Brauche ich Programmierkenntnisse?

Für die Einrichtung des Widgets und der Erklärung nicht – das läuft über ein Dashboard. Für das Beheben der vom Scanner gefundenen Code-Probleme brauchst du je nach Befund technische Umsetzung; der Scanner zeigt dir aber genau, wo anzusetzen ist.

Was muss in die Erklärung zur Barrierefreiheit?

Sie beschreibt den Stand der Barrierefreiheit deines Angebots, noch bestehende Einschränkungen und einen Feedback-Mechanismus, über den Nutzer Barrieren melden können. Der Statement-Generator erstellt sie dir nach BFSG-Vorgabe.

Ab wann gilt das Gesetz?

Das BFSG ist seit dem 28. Juni 2025 in Kraft. Erfasste Produkte und Dienstleistungen, die nach diesem Stichtag bereitgestellt werden, müssen die Anforderungen erfüllen. Für einzelne Bereiche gibt es Übergangsfristen.

Kostenloser Scan

Erhalte einen ehrlichen Check deiner Seite.

Gib deine URL ein und erhalte einen ehrlichen Überblick über deine Barrierefreiheit – kostenlos und unverbindlich.

Sichere dir deinen kostenlosen WCAG-Scan.

Wir stellen deine Website automatisch in die Scan-Warteschlange. Nach unserer manuellen Prüfung schicken wir dir den Bericht. Deine Daten nutzen wir nur dafür – mehr in der Datenschutzerklärung.