BFSG, ein Jahr danach: Was sich für Websites wirklich geändert hat

Am 28. Juni 2025 ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft getreten. Gut ein Jahr später lohnt der nüchterne Blick: Was hat sich für Website- und Shop-Betreiber tatsächlich verändert – und was wird bis heute missverstanden?

Worum es geht

Das BFSG setzt den European Accessibility Act in deutsches Recht um. Es verpflichtet viele Unternehmen mit digitalen Produkten und Dienstleistungen, ihre Angebote barrierefrei zu gestalten – im Fokus stehen der elektronische Geschäftsverkehr, also Onlineshops, buchbare Dienstleistungen, Banking, Telekommunikation und E-Books. Der technische Maßstab sind die WCAG, in Europa über die Norm EN 301 549 verankert. Details dazu im BFSG-Ratgeber.

Was viele noch falsch verstehen

Drei Missverständnisse begegnen uns immer wieder:

„Das gilt nur für große Unternehmen.” Die Kleinstunternehmen-Ausnahme (unter 10 Beschäftigte, höchstens 2 Mio. € Umsatz) greift nur für Dienstleistungen – nicht pauschal. Viele kleine Shops sind betroffen.

„Ein Widget macht mich konform.” Nein. Ein Bedienmenü verbessert die Nutzbarkeit, aber Konformität entsteht erst, wenn die Ursachen im Code behoben sind. Wer „Konformität auf Knopfdruck” verspricht, verspricht zu viel.

„Es ist ja eh nichts passiert.” Die Pflicht gilt unabhängig davon, ob gerade jemand kontrolliert. Für bestimmte Bestandsangebote laufen Übergangsfristen teils bis 2030 – das ist ein Aufschub, kein Freibrief.

Was sich seither bewegt hat

Spürbar verändert hat sich vor allem das Bewusstsein. Barrierefreiheit ist von einem Nischenthema zu einem Punkt auf vielen Projekt- und Relaunch-Plänen geworden. Agenturen bieten Audits an, die Erklärung zur Barrierefreiheit taucht häufiger im Footer auf, und in Ausschreibungen wird zunehmend nach WCAG-Konformität gefragt. Gleichzeitig kursieren weiter dieselben Abkürzungsversprechen – „ein Klick, fertig” –, die das eigentliche Problem nur verschieben. Wer das Thema ernst nimmt, verschafft sich damit inzwischen sogar einen Wettbewerbsvorteil: eine Seite, die alle nutzen können, verliert weniger Kunden unterwegs.

Was du jetzt tun solltest

Verschaff dir einen ehrlichen Überblick: Bedien deine Seite einmal nur mit der Tastatur, lass einen automatischen Test laufen und arbeite die Funde ab. Eine Erklärung zur Barrierefreiheit gehört dazu. Den praktischen Fahrplan dafür haben wir im Guide Website barrierefrei machen zusammengefasst.

Ein Jahr nach dem Stichtag ist die wichtigste Erkenntnis schlicht: Barrierefreiheit ist kein einmaliges Projekt, sondern eine Haltung. Wer früh anfängt, hat es leichter – rechtlich und für die eigenen Nutzer.

Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung.