BFSG und EAA: Wie deutsches Recht und EU-Richtlinie zusammenhängen

Im Zusammenhang mit digitaler Barrierefreiheit tauchen zwei Abkürzungen auf, die leicht verwechselt werden: BFSG und EAA. Dieser Artikel erklärt, was der European Accessibility Act ist, wie das deutsche BFSG dazugehört und welche Ebene für dich praktisch maßgeblich ist. Den Gesamtüberblick gibt der BFSG-Leitfaden

Was der European Accessibility Act ist

Der European Accessibility Act (EAA) ist eine EU-Richtlinie – die Richtlinie (EU) 2019/882 vom April 2019. Ihr Ziel ist, die Anforderungen an die Barrierefreiheit bestimmter Produkte und Dienstleistungen europaweit zu vereinheitlichen, damit nicht jeder Mitgliedstaat eigene, voneinander abweichende Regeln aufstellt.

Die Mitgliedstaaten mussten die Richtlinie bis Juni 2022 in nationales Recht umsetzen; angewendet wird sie seit dem 28. Juni 2025.

Was das BFSG ist und wie es dazugehört

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz ist die deutsche Umsetzung dieser Richtlinie. Deutschland hat den EAA mit dem BFSG (verabschiedet 2021) in nationales Recht übertragen; anwendbar ist es seit dem 28. Juni 2025. Wann genau welche Pflicht greift, behandelt BFSG-Fristen

Das BFSG ist also kein eigenständiger deutscher Sonderweg, sondern die konkrete Ausgestaltung gemeinsamer europäischer Vorgaben.

Richtlinie oder Gesetz: warum es zwei Ebenen gibt

Hier liegt der eigentliche Unterschied. Eine EU-Richtlinie ist nicht unmittelbar anwendbar – sie richtet sich an die Mitgliedstaaten und gibt ihnen ein Ziel vor, das sie über eigene Gesetze erreichen müssen. Erst das nationale Umsetzungsgesetz entfaltet gegenüber Unternehmen und Bürgern unmittelbare Wirkung.

Für ein deutsches Unternehmen heißt das: Maßgeblich ist das BFSG, nicht der EAA direkt. Der EAA ist die europäische Grundlage, an der sich das BFSG orientiert; rechtlich anwendbar im Verhältnis zu dir ist aber das deutsche Gesetz.

Die Kette von der Richtlinie bis zur Technik

Das Zusammenspiel lässt sich als Kette lesen: Der EAA (EU-Richtlinie) gibt den Rahmen vor; das BFSG setzt ihn in Deutschland um und macht die Anforderungen für private Anbieter verbindlich; für die technische Konkretisierung verweist es auf die harmonisierte Norm EN 301 549, die wiederum für Web-Inhalte auf die WCAG zurückgreift. Die technische Brücke erklärt EN 301 549

Was das für dich praktisch bedeutet

In Deutschland richtest du dich nach dem BFSG – das ist das Gesetz, an dem du gemessen wirst. Der Blick auf den EAA wird vor allem dann relevant, wenn du über Deutschland hinaus in der EU anbietest: Weil alle Mitgliedstaaten dieselbe Richtlinie umsetzen, ähneln sich die Anforderungen europaweit, auch wenn jedes Land sein eigenes Umsetzungsgesetz hat. Die gemeinsame technische Grundlage – EN 301 549 und WCAG – bleibt dabei dieselbe.

Häufige Fragen

Häufige Fragen

Sind BFSG und EAA dasselbe?

Nein, aber sie gehören zusammen. Der EAA ist die EU-Richtlinie, das BFSG ist ihre Umsetzung in deutsches Recht. Für dich in Deutschland ist das BFSG maßgeblich.

Gilt der EAA in Deutschland direkt?

Nein. Eine EU-Richtlinie ist nicht unmittelbar anwendbar; sie wirkt über das nationale Umsetzungsgesetz – in Deutschland also über das BFSG.

Muss ich den EAA beachten, wenn ich nur in Deutschland anbiete?

Praktisch richtest du dich nach dem BFSG. Der EAA ist die europäische Grundlage dahinter und wird vor allem dann wichtig, wenn du auch in anderen EU-Ländern anbietest.