Online-Shops & E-Commerce
Vom Produktkatalog über die Suche bis zum Bezahlvorgang – der gesamte Kaufprozess muss zugänglich sein.
Das BFSG gilt seit dem 28. Juni 2025 – jetzt zählt die Umsetzung. So machst du deine Website Schritt für Schritt BFSG-konform: ehrlicher Status-Check, priorisierte Fixes im Code, Barrierefreiheitserklärung und Bedienmenü. Ohne Overlay-Trick, der nur ein Häkchen verspricht. Die rechtlichen Grundlagen erklärt der <a href="/ratgeber/bfsg/">BFSG-Ratgeber</a>.
Das BFSG verpflichtet private Unternehmen, ihre an Verbraucher gerichteten digitalen Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten. Online-Shops und Buchungs-Websites zählen dabei als „Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr" – und fallen damit klar unter das Gesetz.
Vom Produktkatalog über die Suche bis zum Bezahlvorgang – der gesamte Kaufprozess muss zugänglich sein.
Verbindliche Online-Terminbuchungen und Reservierungen gelten ebenfalls als betroffene Dienstleistung.
Bankdienstleistungen für Verbraucher gehören ausdrücklich zum Anwendungsbereich des Gesetzes.
Elektronische Bücher und Lesegeräte, die nach dem Stichtag auf den Markt kommen, müssen barrierefrei sein.
Telekommunikationsdienste und interaktive Verbraucher-Endgeräte sind ebenfalls erfasst.
Elektronische Tickets und Selbstbedienungsautomaten im Personenverkehr fallen unter die Anforderungen.
Bei Dienstleistungen sind Kleinstunternehmen vom BFSG befreit: Das sind Betriebe mit weniger als 10 Beschäftigten und einem Jahresumsatz oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 2 Mio. €. Beide Bedingungen müssen gleichzeitig erfüllt sein.
Aber Vorsicht: Diese Ausnahme gilt nicht für Produkte, die unter das Gesetz fallen, und nicht, sobald eine der Grenzen überschritten wird. Rein geschäftliche (B2B-)Angebote sind ausgenommen – aber nur, wenn klar erkennbar ist, dass nicht an Verbraucher verkauft wird.
Hinweis: Diese Seite gibt einen verständlichen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Ob das BFSG auf dein konkretes Angebot zutrifft, klärst du im Zweifel mit fachkundiger rechtlicher Beratung.
In Kraft – seit diesem Stichtag müssen erfasste Angebote die Anforderungen erfüllen.
Technischer Standard (über EN 301 549) – Konformitätsstufe AA ist der Maßstab.
Pflicht zur Barrierefreiheitserklärung – inklusive Feedback-Mechanismus zum Melden von Barrieren.
Das BFSG ist die deutsche Umsetzung der EU-Richtlinie 2019/882 (European Accessibility Act); der technische Maßstab dahinter ist EN 301 549 – und damit die WCAG.
Seit September 2025 überwacht die Marktüberwachungsstelle der Länder (MLBF) in Magdeburg die Einhaltung. Es geht dabei nicht um Abmahn-Panik – sondern darum, einen sauberen, dokumentierten Weg zu gehen.
Bei nicht barrierefreier Erbringung oder fehlenden Pflichtinformationen sieht § 37 BFSG Bußgelder von bis zu 100.000 € vor.
Die Marktüberwachung kann Mängelbeseitigung anordnen und im Extremfall die Bereitstellung der Dienstleistung untersagen.
Verstöße können wettbewerbsrechtlich abgemahnt werden – durch Mitbewerber oder anerkannte Verbände.
Ein Barrierefreiheits-Widget ist ein nützlicher Baustein – aber es macht deine Website nicht automatisch gesetzeskonform. Hier ist der ehrliche Unterschied.
Rechtlich belastbar wird es erst, wenn die zugrunde liegenden Probleme behoben sind. Genau dafür ist ein Scanner da – nicht zum Verstecken.
Barrierefreiheit ist kein Einmal-Projekt, sondern ein Prozess. Welcoma begleitet jeden dieser Schritte.
Kläre, ob dein Angebot unter das BFSG fällt – und welche Teile deiner Website betroffen sind.
Der Welcoma-Scanner findet Probleme nach WCAG 2.1/2.2, priorisiert sie nach Schweregrad und zeigt auf die betroffene Code-Stelle – damit du das echte Problem siehst, nicht nur ein Symptom.
Arbeite die priorisierte Liste ab – Alt-Texte, Kontraste, Tastaturbedienung, Struktur. Das Bedienmenü senkt zusätzlich Barrieren für deine Besucher.
Der Statement-Generator erstellt deine Erklärung nach BFSG-Vorgabe – inklusive Feedback-Mechanismus für deine Nutzer.
Behalte deinen Status im Blick und sieh per Nutzungs-Analytics, welche Bedienhilfen deine Besucher wirklich verwenden.
Die rechtlichen Grundlagen im Ratgeber: was das Gesetz verlangt, wer betroffen ist, welche Fristen und Bußgelder gelten.
In drei Fragen herausfinden, ob du betroffen bist.
Die EU-Grundlage des BFSG.
Der technische Maßstab dahinter.
WooCommerce, Shopware, Shopify – worauf es bei deinem System ankommt.
Wahrscheinlich ja. Online-Shops gelten als Dienstleistung im elektronischen Geschäftsverkehr. Befreit sind nur Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und höchstens 2 Mio. € Jahresumsatz oder -bilanzsumme – beide Bedingungen müssen gleichzeitig erfüllt sein, und die Ausnahme gilt nur für Dienstleistungen, nicht für betroffene Produkte.
Nein. Ein Widget senkt Barrieren und hilft dir, deine Bemühungen zu dokumentieren – aber es behebt keine zugrunde liegenden Probleme im Code. Rechtlich belastbar wird deine Seite erst, wenn die eigentlichen WCAG-Verstöße behoben sind. Dafür ist der Scanner gedacht.
Bei Verstößen sieht das BFSG Bußgelder von bis zu 100.000 € vor (§ 37 BFSG). Die Marktüberwachung kann zudem Maßnahmen anordnen und im Extremfall die Bereitstellung untersagen. Hinzu kommt das Risiko wettbewerbsrechtlicher Abmahnungen.
Für die Einrichtung des Widgets und der Erklärung nicht – das läuft über ein Dashboard. Für das Beheben der vom Scanner gefundenen Code-Probleme brauchst du je nach Befund technische Umsetzung; der Scanner zeigt dir aber genau, wo anzusetzen ist.
Sie beschreibt den Stand der Barrierefreiheit deines Angebots, noch bestehende Einschränkungen und einen Feedback-Mechanismus, über den Nutzer Barrieren melden können. Der Statement-Generator erstellt sie dir nach BFSG-Vorgabe.
Das BFSG ist seit dem 28. Juni 2025 in Kraft. Erfasste Produkte und Dienstleistungen, die nach diesem Stichtag bereitgestellt werden, müssen die Anforderungen erfüllen. Für einzelne Bereiche gibt es Übergangsfristen.
Gib deine URL ein und erhalte einen ehrlichen Überblick über deine Barrierefreiheit – kostenlos und unverbindlich.