Wahrnehmbar (Perceivable)
Inhalte müssen über mehr als einen Sinn wahrnehmbar sein – nicht nur sehen, sondern auch hören oder ertasten lassen. Beispiel: Alt-Texte für Bilder, Untertitel für Videos, ausreichende Farbkontraste.
Die WCAG sind der technische Maßstab hinter BFSG und EAA – jetzt zählt die Umsetzung. So bringst du deine Website auf WCAG-Konformität: Ist-Zustand ehrlich prüfen, Probleme im Quellcode beheben, dranbleiben. Die WCAG selbst – Prinzipien, Stufen, Versionen – erklärt verständlich der <a href="/ratgeber/wcag/">WCAG-Ratgeber</a>.
Die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) sind der internationale Standard für barrierefreie Websites, herausgegeben vom World Wide Web Consortium (W3C). Sie sind in drei Ebenen aufgebaut: vier Prinzipien (POUR), darunter Richtlinien, und darunter testbare Erfolgskriterien. Wichtig: BFSG und EAA definieren keine eigene Technik – sie verweisen über die Norm EN 301 549 auf die WCAG. Wer WCAG erfüllt, erfüllt damit den technischen Kern beider Gesetze.
Jedes WCAG-Kriterium gehört zu einem von vier Prinzipien. Sie beschreiben, was eine Website für alle nutzbar macht.
Inhalte müssen über mehr als einen Sinn wahrnehmbar sein – nicht nur sehen, sondern auch hören oder ertasten lassen. Beispiel: Alt-Texte für Bilder, Untertitel für Videos, ausreichende Farbkontraste.
Alle Funktionen müssen sich bedienen lassen – auch ohne Maus, mit genug Zeit und ohne auslösende Blitzeffekte. Beispiel: vollständige Tastaturbedienung, sichtbarer Fokus, ausreichend große Klickziele.
Texte müssen lesbar und die Bedienung vorhersehbar sein – und Fehler werden klar erklärt statt nur angezeigt. Beispiel: beschriftete Formularfelder, konsistente Navigation, verständliche Fehlermeldungen.
Inhalte müssen mit verschiedenen Technologien zuverlässig funktionieren – besonders mit assistiver Technik wie Screenreadern. Beispiel: valides, semantisches HTML und korrekte ARIA-Auszeichnung.
Jedes Erfolgskriterium ist einer von drei Stufen zugeordnet. Für die meisten gesetzlichen Anforderungen – auch über EN 301 549, BFSG und EAA – ist Stufe AA der Maßstab.
Mindeststandard – grundlegende Barrierefreiheit; ohne diese Stufe ist eine Seite für viele praktisch unbenutzbar.
Der rechtliche Zielwert (hier ansetzen) – umfasst A und AA; auf diese Stufe beziehen sich die meisten Gesetze und Normen.
Höchste Stufe – erweiterte Anforderungen; nicht für alle Inhalte erreichbar und selten flächendeckend Pflicht.
Gut zu wissen: WCAG selbst ist kein Gesetz, sondern ein technischer Standard – Gesetze wie das BFSG verweisen aber darauf. Wer WCAG AA erfüllt, erfüllt den technischen Kern der gesetzlichen Anforderungen.
Am 5. Oktober 2023 wurde WCAG 2.2 als W3C-Standard veröffentlicht – aufbauend auf 2.1 und vollständig abwärtskompatibel. Sechs der neuen Kriterien betreffen die Zielstufe AA. Hier sind sie in verständlichem Deutsch:
Wiederkehrende Hilfe- und Kontaktelemente erscheinen auf allen Seiten an derselben Stelle. (3.2.6 Consistent Help)
Bereits eingegebene Informationen werden nicht erneut verlangt, sondern vorausgefüllt oder auswählbar. (3.3.7 Redundant Entry)
Der Tastaturfokus darf nicht von anderen Elementen wie Sticky-Headern oder Cookie-Bannern verdeckt werden. (2.4.11 Focus Not Obscured)
Was per Ziehbewegung geht, muss auch mit einem einfachen Klick funktionieren. (2.5.7 Dragging Movements)
Interaktive Ziele sind mindestens 24 × 24 CSS-Pixel groß – oder haben genug Abstand zueinander. (2.5.8 Target Size)
Logins dürfen keine kognitiven Tests (etwa Captcha-Rätsel) als einzigen Weg verlangen. (3.3.8 Accessible Authentication)
Drei weitere Kriterien betreffen Stufe AAA (strengere Fokus-Sichtbarkeit und -Darstellung sowie erweiterte Authentifizierung). Zusätzlich wurde das alte Kriterium 4.1.1 „Parsing” entfernt – moderne Browser und assistive Technik lösen das heute von selbst.
Die meisten Barrieren entstehen nicht durch exotische Sonderfälle, sondern durch immer dieselben Dinge. Genau die findet der Welcoma-Scanner – und zeigt dir die betroffene Code-Stelle.
Bilder ohne Textalternative sind für Screenreader unsichtbar.
Text unter 4,5:1 Kontrast ist für viele kaum lesbar.
Funktionen, die nur mit der Maus gehen, schließen Tastaturnutzer aus.
Wer per Tastatur navigiert, sieht nicht, wo er gerade ist.
Eingabefelder ohne Beschriftung sind nicht eindeutig zuzuordnen.
Springende oder fehlende H-Ebenen zerstören die Orientierung.
Automatische Prüfung erkennt die maschinell testbaren Verstöße zuverlässig – fehlende Alt-Texte, schwache Kontraste, Strukturfehler, zu kleine Ziele. Einige Kriterien brauchen zusätzlich ein menschliches Auge (etwa ob eine Hilfe wirklich verständlich ist). Der Welcoma-Scanner nimmt dir den größten Teil ab und zeigt klar, wo du selbst noch hinschauen solltest – statt zu behaupten, mit einem Klick sei alles erledigt.
WCAG wird greifbar, wenn man es Schritt für Schritt abarbeitet – nicht, wenn man es versteckt.
Der Scanner prüft deine Seite gegen die WCAG-Erfolgskriterien und priorisiert die Funde nach Schweregrad.
Jeder Fund zeigt auf die Code-Stelle. Das Bedienmenü senkt zusätzlich Barrieren für deine Besucher.
Mit dem Statement-Generator erstellst du deine Erklärung zur Barrierefreiheit – inklusive Feedback-Weg.
Der Ratgeber: die vier Prinzipien (POUR), Konformitätsstufen A/AA/AAA, Versionen und der Zusammenhang mit BFSG und EN 301 549.
Farben gegen die WCAG-Schwellen prüfen – mit Farbvorschlag.
Die Gesetze, die über EN 301 549 auf die WCAG verweisen.
Bist du betroffen? Drei Fragen, eine erste Einschätzung.
Das sind die drei Konformitätsstufen. A ist der Mindeststandard, AA umfasst A plus weitere Kriterien und ist der gängige rechtliche Zielwert, AAA ist die höchste Stufe mit erweiterten Anforderungen. Für die meisten gesetzlichen Vorgaben – auch über EN 301 549 – genügt AA.
In aller Regel Stufe AA. Darauf beziehen sich EN 301 549 und damit BFSG und EAA. AAA wird selten flächendeckend verlangt, weil nicht alle Kriterien für jeden Inhaltstyp erreichbar sind.
WCAG 2.2 baut auf 2.1 auf und fügt neun neue Erfolgskriterien hinzu – vor allem zu Tastaturfokus, Klickzielen, Ziehbewegungen und barrierefreier Anmeldung. Ein altes Kriterium (4.1.1 Parsing) wurde entfernt. Wer 2.2 erfüllt, erfüllt automatisch auch 2.1.
Nein. WCAG ist ein technischer Standard des W3C. Gesetze wie das BFSG verweisen aber darauf (über EN 301 549). Erfüllst du WCAG, erfüllst du den technischen Kern der gesetzlichen Anforderungen.
Nein. Die Erfolgskriterien prüfen deine Seite selbst – ein Overlay legt sich nur darüber. Konform wirst du erst, wenn die zugrunde liegenden Probleme im Code behoben sind. Dafür ist der Scanner gedacht.
Teilweise. Ein Scanner findet die maschinell prüfbaren Verstöße zuverlässig – etwa fehlende Alt-Texte, schwache Kontraste oder zu kleine Klickziele. Manche Kriterien brauchen zusätzlich ein menschliches Urteil. Eine ehrliche Lösung sagt dir beides: was automatisch erkannt wurde und wo du selbst noch prüfen solltest.
Gib deine URL ein und erhalte einen ehrlichen Überblick über deine Barrierefreiheit – kostenlos und unverbindlich.