Rechtsschicht – pro Land verschieden
Welche Behörde zuständig ist, welche Bußgelder drohen und welche Erklärungspflichten gelten, entscheidet jedes Land selbst. Wer in mehrere Märkte verkauft, hat es mit mehreren Gesetzen zu tun.
Der EAA ist die EU-Richtlinie hinter dem deutschen BFSG. Hier erfährst du, wen sie betrifft, wie ein einziges Gesetz über viele nationale Umsetzungen wirkt – und warum du Barrierefreiheit nur einmal sauber umsetzen musst, um über die ganze EU hinweg auf Kurs zu sein.
Der EAA – formell die Richtlinie (EU) 2019/882 – verpflichtet Unternehmen in der gesamten EU, ihre an Verbraucher gerichteten digitalen Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten. Wichtig: Der EAA ist eine Richtlinie, kein direkt geltendes Recht. Er gibt nur das Ziel vor – verbindlich wird er erst über das jeweilige nationale Umsetzungsgesetz. In Deutschland ist das das BFSG.
Verabschiedet – Richtlinie (EU) 2019/882, beschlossen am 17. April 2019, in Kraft seit 28. Juni 2019.
Umsetzungsfrist – bis hierhin mussten alle EU-Staaten den EAA in nationales Recht überführen.
Anwendung – seit diesem Stichtag müssen erfasste Produkte und Dienste die Anforderungen erfüllen.
Der EAA gibt das Ziel vor; verbindlich wird er über die nationalen Umsetzungsgesetze der Mitgliedstaaten.
Weil der EAA eine Richtlinie ist, setzt ihn jeder Mitgliedstaat über ein eigenes Gesetz um – mit eigener Behörde, eigenen Strafen und eigenen Fristen. Aber alle ruhen auf demselben technischen Maßstab.
An der Spitze: der European Accessibility Act (Richtlinie (EU) 2019/882) – er gibt nur das Ziel vor.
Wird zu nationalem Recht: Deutschland (BFSG, Bußgeld bis 100.000 €), Österreich (BaFG), Frankreich, Italien, Spanien und 22 weitere EU-Staaten – je eigenes Gesetz, eigene Behörde, eigene Strafen.
Alle ruhen auf demselben technischen Maßstab: EN 301 549 in Verbindung mit WCAG – in jedem Land identisch.
Der EAA erfasst eine festgelegte Liste von Verbraucher-Produkten und -Dienstleistungen. Online-Handel ist ausdrücklich dabei – und die Richtlinie gilt auch für Anbieter außerhalb der EU, die an EU-Verbraucher verkaufen.
Welche Behörde zuständig ist, welche Bußgelder drohen und welche Erklärungspflichten gelten, entscheidet jedes Land selbst. Wer in mehrere Märkte verkauft, hat es mit mehreren Gesetzen zu tun.
Die konkrete Umsetzung misst sich überall an EN 301 549 und damit an den WCAG. Eine Website, die diese Kriterien erfüllt, erfüllt sie in jedem EU-Land.
Die Rechtsschicht unterscheidet sich pro Land. Die technische Schicht ist überall dieselbe. Du behebst die Probleme einmal – und bist über die ganze EU hinweg auf Kurs.
Der EAA erfasst eine festgelegte Liste von Verbraucher-Produkten und -Dienstleistungen. Online-Handel ist ausdrücklich dabei – und die Richtlinie gilt auch für Anbieter außerhalb der EU, die an EU-Verbraucher verkaufen.
Der gesamte Online-Handel für Verbraucher fällt unter die Richtlinie – vom Shop bis zur App.
Computer, Notebooks, Tablets, Smartphones samt Betriebssystemen sowie Zahlungs- und Selbstbedienungsterminals.
Bankdienstleistungen für Verbraucher, elektronische Kommunikationsdienste und Zugang zu audiovisuellen Medien.
Elektronische Bücher und ihre Lesegeräte gehören ebenfalls zum Anwendungsbereich.
Bestimmte Elemente von Verkehrsdiensten – etwa interaktive Selbstbedienungsterminals und Echtzeit-Reiseinfos.
Wer aus dem Ausland an Verbraucher in der EU verkauft, fällt ebenfalls unter die Anforderungen.
Bei Dienstleistungen sind Kleinstunternehmen ausgenommen: weniger als 10 Beschäftigte und höchstens 2 Mio. € Jahresumsatz oder -bilanzsumme. Beide Schwellen müssen unterschritten sein.
Für Produkte, die unter den EAA fallen, gilt diese Ausnahme nicht. Reine B2B-Angebote ohne Verbraucherbezug sind nicht erfasst.
Hinweis: Diese Seite gibt einen verständlichen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist jeweils das nationale Umsetzungsgesetz des Landes, in dem du anbietest.
Da jeder Staat selbst sanktioniert, hängen die konkreten Folgen vom Markt ab. In Deutschland geben das BFSG und seine Marktüberwachung den Rahmen vor.
In Deutschland sieht § 37 BFSG Bußgelder bis 100.000 € vor, in weniger schweren Fällen bis 10.000 €. Andere Länder haben eigene Strafrahmen.
Jede nationale Marktüberwachung kann Mängelbeseitigung anordnen und im Extremfall die Bereitstellung untersagen – in jedem Land, in dem du anbietest.
In mehreren Ländern – darunter Deutschland – können Verstöße zusätzlich wettbewerbsrechtlich abgemahnt werden.
Ein Barrierefreiheits-Widget ist ein nützlicher Baustein – aber es erfüllt EN 301 549 nicht für dich. Hier ist der ehrliche Unterschied.
Konform wirst du erst, wenn die zugrunde liegenden Probleme behoben sind. Genau dafür ist ein Scanner da – nicht zum Verstecken.
Weil EN 301 549 und WCAG in jedem Land der Maßstab sind, gilt: Was du sauber behebst, zählt in allen EU-Märkten. Welcoma begleitet jeden Schritt.
Prüfe, ob dein Angebot in den EAA-Geltungsbereich fällt – und in welchen Ländern du anbietest und damit welche nationalen Gesetze greifen.
Der Welcoma-Scanner findet Probleme nach WCAG 2.1/2.2, priorisiert sie nach Schweregrad und zeigt auf die betroffene Code-Stelle – der eine Maßstab, der überall in der EU zählt.
Arbeite die priorisierte Liste ab – Alt-Texte, Kontraste, Tastaturbedienung, Struktur. Das Bedienmenü senkt zusätzlich Barrieren für deine Besucher.
Der Statement-Generator erstellt deine Erklärung – inklusive Feedback-Mechanismus, über den Nutzer Barrieren melden können.
Behalte deinen Status im Blick und sieh per Nutzungs-Analytics, welche Bedienhilfen deine Besucher wirklich verwenden.
Der EAA ist die EU-Richtlinie (2019/882), das BFSG ist ihre deutsche Umsetzung. Der EAA gibt das Ziel vor, das BFSG macht es in Deutschland verbindlich – mit konkreter Behörde, Bußgeldern und Fristen. In anderen EU-Ländern gibt es jeweils ein eigenes Umsetzungsgesetz.
Rechtlich gilt jeweils das nationale Gesetz des Marktes – Erklärungspflichten, zuständige Behörde und Strafen können sich unterscheiden. Technisch musst du aber nur einmal liefern: Eine Website, die EN 301 549 / WCAG erfüllt, erfüllt die Anforderungen in allen EU-Ländern.
Ja. Wer Produkte oder Dienstleistungen an Verbraucher innerhalb der EU anbietet, fällt unter die Anforderungen – unabhängig davon, wo das Unternehmen sitzt.
Maßgeblich ist die europäische Norm EN 301 549, die sich eng an den WCAG orientiert (aktuell WCAG 2.1, eine Aktualisierung auf WCAG 2.2 ist in Arbeit). Wer diese Kriterien auf Stufe AA erfüllt, ist auf dem richtigen Weg.
Nein. Ein Widget senkt Barrieren und hilft beim Dokumentieren, erfüllt EN 301 549 / WCAG aber nicht für dich. Konform wirst du erst, wenn die zugrunde liegenden Probleme im Code behoben sind – dafür ist der Scanner gedacht.
Die Richtlinie ist seit dem 28. Juni 2019 in Kraft, musste bis 28. Juni 2022 in nationales Recht umgesetzt werden und wird seit dem 28. Juni 2025 angewendet. Für einzelne Bestandsangebote gibt es Übergangsfristen.
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